Sobald Sie eine gültige Arbeitserlaubnis haben, erlauben die meisten europäischen Länder, Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder über ein Familienzusammenführungsverfahren nachzuholen — dies geschieht jedoch meist nicht automatisch und bringt eigene Anforderungen mit sich.
Einkommensgrenzen
Fast jedes Land verlangt den Nachweis, dass Sie genug verdienen, um Ihre Familie zu versorgen, ohne auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein — meist berechnet im Verhältnis zum lokalen Mindestlohn oder Sozialleistungsschwelle, angepasst an die Familiengröße. Dies wird zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft, das Timing ist also wichtig, falls sich Ihr Einkommen kürzlich geändert hat.
Wohnraumnachweis
Sie müssen in der Regel nachweisen, dass Ihre Unterkunft groß genug für die nachziehenden Familienmitglieder ist, basierend auf Mindestquadratmeter-pro-Person-Standards, die je nach Land variieren. Eine Einzimmerwohnung reicht beispielsweise wahrscheinlich nicht für eine vierköpfige Familie.
Übliche Wartezeiten
Die Bearbeitung dauert meist drei bis neun Monate, je nach Land und Vollständigkeit Ihres ursprünglichen Antrags. Länder mit digitalisierten Antragssystemen (wie mehrere nordische Länder) bearbeiten in der Regel schneller als solche, die hauptsächlich auf persönliche Botschaftstermine setzen.
Was Sie in der Regel benötigen
- Nachweis der Beziehung: Heirats- oder Geburtsurkunde, oft mit offizieller Übersetzung und manchmal einer Apostille.
- Einkommensnachweis über der lokalen Schwelle.
- Nachweis angemessenen Wohnraums.
- Gültige Krankenversicherung, die die nachziehenden Familienmitglieder abdeckt.
Manche Länder verlangen zudem, dass der nachziehende Ehepartner vor der Ankunft ein Grundniveau der Landessprache nachweist — prüfen Sie dies gezielt, da es eine der häufiger übersehenen Anforderungen ist.